Spezialfälle · 9 Min Lesezeit · Veröffentlicht 7.8.2026
Kleingarten abgeben — Laube räumen, Rückbaupflicht und Wertermittlung
Ein Kleingarten wird selten leichten Herzens abgegeben. Meist steht ein Grund dahinter, der ohnehin belastet: Die Knie machen nicht mehr mit, ein Elternteil ist verstorben, ein Umzug steht an. Und dann kommt der Moment, in dem klar wird, dass die Parzelle nicht einfach zurückgegeben werden kann wie ein Mietwagen. Es gibt eine Wertermittlung, eine Vereinssatzung, eine mögliche Rückbaupflicht — und in der Laube stehen dreißig Jahre Gartenarbeit, darunter einiges, das nicht in den normalen Sperrmüll darf. Dieser Beitrag geht der Reihe nach durch, was auf Sie zukommt.

Warum die Laube nicht einfach Ihnen gehört
Der wichtigste Punkt zuerst, weil er fast alles Weitere erklärt: Sie sind Pächter, nicht Eigentümer des Grundstücks. Der Verein pachtet die Fläche meist von der Stadt oder einem anderen Eigentümer und verpachtet die einzelnen Parzellen weiter. Die Laube und das, was Sie darauf gebaut haben, gehören Ihnen — die Fläche nicht. Und weil das Bundeskleingartengesetz die Nutzung eng regelt, hat der Verein bei der Übergabe deutlich mehr mitzureden, als viele erwarten.
Praktisch bedeutet das: Sie können Ihre Parzelle nicht frei an eine Person Ihrer Wahl verkaufen. Die Pacht endet mit Ihrer Kündigung, und der Verein sucht den Nachpächter aus — oft von einer Warteliste. Was der Nachpächter Ihnen zahlt, ist keine frei verhandelte Summe, sondern richtet sich nach der Wertermittlung.
Zuerst in die Satzung schauen
Fast alles, was in diesem Beitrag steht, wird durch die Satzung Ihres Vereins und die Pachtordnung im Detail geregelt — und die unterscheiden sich von Anlage zu Anlage. Kündigungsfristen, Bewertungsverfahren, was zurückgebaut werden muss: Bevor Sie irgendetwas planen, holen Sie sich diese Unterlagen vom Vorstand. Das ist die verbindliche Grundlage, nicht das, was der Nachbar erzählt.
Die Wertermittlung: wer schätzt, und was zählt
Bevor die Parzelle den Besitzer wechselt, wird sie bewertet. Das machen in der Regel geschulte Wertermittler des Vereins oder des Verbands nach festen Richtlinien — nicht nach Gefühl und nicht nach dem, was Sie einmal investiert haben. Bewertet wird der Zeitwert dessen, was auf der Parzelle steht und wächst.
- •Die Laube selbst: Bauzustand, Größe, Material, Alter. Eine gepflegte Laube bringt einen ordentlichen Wert, eine morsche kaum noch etwas.
- •Anpflanzungen: Obstbäume, Beerensträucher, Hecken. Gesunde, ertragreiche Gehölze zählen positiv — überalterte oder kranke drücken den Wert.
- •Feste Einbauten: Wege, Terrasse, Gewächshaus, Zaun, Wasseranschluss, Stromanschluss.
- •Abzüge für alles, was nicht zulässig ist oder in schlechtem Zustand. Und das ist der Punkt, an dem es unangenehm wird.
Wichtig zu verstehen: Die Wertermittlung ist keine Verkaufsanzeige. Sie ist eine Obergrenze. Der Nachpächter muss den ermittelten Betrag nicht zahlen, wenn er die Parzelle nicht will — und wenn sich niemand findet, bleibt der Aufwand bei Ihnen.
Was der Nachpächter übernimmt — und was nicht
Der häufigste Irrtum bei der Gartenaufgabe lautet: „Der Nächste kann das alles gebrauchen.“ In der Praxis übernimmt ein Nachpächter das, was Wert hat und was er selbst nutzen will. Alles andere ist und bleibt Ihr Problem.
- •Übernommen wird meist: die Laube, feste Anpflanzungen, Gewächshaus, Zaun, gepflegte Wege — also das, was in der Wertermittlung steht.
- •Selten übernommen wird: alte Gartenmöbel, Werkzeug, Töpfe, Reste von Baumaterial, Farbdosen, halbvolle Düngersäcke, ausgediente Geräte.
- •Fast nie übernommen wird: alles, was im Schuppen unter dem Regal steht und wovon niemand mehr weiß, was drin ist.
- •Manche Vereine verlangen ausdrücklich, dass die Parzelle geräumt und in einem definierten Zustand übergeben wird — dann ist die Frage sowieso beantwortet.
Rechnen Sie damit, dass der Inhalt der Laube komplett Ihre Sache ist. Genau dort steckt die eigentliche Arbeit, nicht im Gebäude.
Rückbaupflicht: Anbauten, Terrassen, Teiche
Das Bundeskleingartengesetz begrenzt, wie groß eine Laube sein darf und wie sie ausgestattet sein darf — sie ist ausdrücklich nicht zum dauerhaften Wohnen bestimmt. Über die Jahrzehnte ist in vielen Anlagen trotzdem gebaut worden: ein Anbau hier, ein überdachter Sitzplatz da, eine gepflasterte Fläche, ein größerer Teich. Solange niemand fragt, bleibt das oft stehen. Bei der Übergabe fragt jemand.
- •Nicht genehmigte Anbauten und Überdachungen müssen häufig zurückgebaut werden — auf Ihre Kosten.
- •Versiegelte Flächen über das erlaubte Maß hinaus: Pflaster, Beton, große Terrassen. Rückbau bedeutet hier Bauschutt, und Bauschutt ist eine eigene Entsorgungskategorie.
- •Teiche mit Folie sind ein Klassiker. Wasser raus, Folie raus, Vlies raus, Loch verfüllen — die Folie ist Restabfall, kein Grünschnitt.
- •Bodenplatten, Fundamente und einbetonierte Wäschestangen zählen ebenfalls dazu.
- •Bäume, die zu groß geworden sind oder nicht in eine Kleingartenanlage gehören, sind ein eigenes Thema — hier vorher mit dem Verein klären, was gefällt werden muss und was stehen bleiben darf.
Rückbau vor der Bewertung klären, nicht danach
Fragen Sie den Vorstand früh und schriftlich, was zurückgebaut werden muss. Wer erst nach der Wertermittlung erfährt, dass der Anbau weg muss, hat zwei Probleme gleichzeitig: den Abriss und einen niedrigeren Wert. Wer vorher fragt, kann rechnen und entscheiden.
Die Problem-Materialien einer alten Laube
Eine dreißig oder vierzig Jahre alte Gartenlaube ist ein kleines Lager für Dinge, die man heute so nicht mehr kaufen würde. Das meiste davon darf nicht in den Restmüll und schon gar nicht in den Grünschnitt.
| Fund | Warum es ein Problem ist | Wohin damit |
|---|---|---|
| Teerhaltige Dachpappe | enthält oft PAK, gilt als gefährlicher Abfall | getrennt sammeln, Sondermüllweg über den Entsorger |
| Asbestzement-Wellplatten | Faserfreisetzung beim Brechen | nicht selbst abnehmen — Fachbetrieb |
| Pflanzenschutz- und Unkrautmittel | teils längst verbotene Wirkstoffe | Schadstoffannahme, niemals in den Ausguss |
| Alte Farben, Lacke, Holzschutzmittel | Lösungsmittel, teils Altlasten-Wirkstoffe | Schadstoffannahme |
| Teichfolie und Vlies | Kunststoff, oft verschlammt | Restabfall, nicht Grünschnitt |
| Gasflaschen, Petroleumkocher, Kanister | Druckbehälter und Restinhalte | gesonderte Rückgabe, vorher anmelden |
| Autobatterien, Akkus, Kleingeräte | Schwermetalle, Brandgefahr | getrennte Rückgabe |
| Imprägnierte Bahnschwellen und Zaunpfähle | teerölimprägniert, nicht als Altholz verwertbar | getrennt, als belastetes Altholz |
Dazu kommt der Grünschnitt selbst: Rückschnitt, gerodete Sträucher, alte Beetumrandungen. Das ist mengenmäßig oft der größte Posten und lässt sich getrennt deutlich günstiger entsorgen als vermischt mit Restabfall. Wer alles in einen Container wirft, zahlt am Ende für alles den teuersten Satz.
Dachpappe und Wellplatten — der teuerste Teil
Zwei Materialien entscheiden bei alten Lauben regelmäßig über die Kosten. Das eine ist teerhaltige Dachpappe, die auf fast jedem Laubendach der siebziger und achtziger Jahre liegt. Sie darf nicht zum Bauschutt und nicht zum Restmüll, sondern gehört als belasteter Abfall in einen eigenen Weg — und der ist deutlich teurer als normale Entsorgung.
Das andere sind Asbestzementplatten, erkennbar meist als graue Wellplatten auf Dach oder Schuppen. Hier gilt dasselbe wie in jedem anderen Gebäude auch: nicht brechen, nicht sägen, nicht mit dem Hochdruckreiniger reinigen und nicht selbst abnehmen. Das ist Sache eines Fachbetriebs mit entsprechender Zulassung, der die Platten unversehrt abnimmt, staubdicht verpackt und den Nachweis führt. Wer solche Platten in Eigenregie abreißt und im Container entsorgt, riskiert erhebliche Bußgelder — und die eigene Gesundheit.
Im Zweifel Finger weg und fragen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Platte Asbest enthält: nicht bearbeiten, nicht zerbrechen, nichts abschlagen. Eine Probe kann durch ein Labor untersucht werden. Bis das Ergebnis da ist, bleibt die Platte, wo sie ist.
Das Zufahrts-Problem: warum Kleingärten aufwendiger sind
In einer Wohnung steht das Fahrzeug vor der Haustür. In einer Kleingartenanlage steht es am Tor — und die Parzelle liegt vielleicht dreihundert Meter dahinter, erreichbar über einen schmalen Weg, auf dem kein Transporter fahren darf oder kann. Genau das macht Kleingartenräumungen aufwendiger, als die Menge vermuten lässt.
- •Viele Anlagen erlauben Fahrzeuge nur bis zum Tor oder nur auf bestimmten Wegen. Manche haben Poller oder Schranken, für die der Vorstand einen Schlüssel hat.
- •Nach Regen sind unbefestigte Wege schnell weich. Ein beladenes Fahrzeug, das einsinkt, ist ein teurer Nachmittag.
- •Alles muss zum Fahrzeug getragen oder mit Karren gefahren werden — jedes Brett, jede Platte, jeder Sack.
- •Container aufstellen geht oft nur außerhalb der Anlage, auf öffentlicher Fläche. Dafür kann eine Genehmigung nötig sein.
- •Es gibt Ruhezeiten, an die sich auch Handwerker halten müssen.
Klären Sie diese Punkte vor dem Termin mit dem Vorstand — welcher Zugang nutzbar ist, wo ein Fahrzeug stehen darf, ob jemand die Schranke öffnet. Ein Räumtermin, an dem das Team vor einem verschlossenen Tor steht, kostet Sie eine Anfahrt.
Der Zeitplan bis zur Pachtaufgabe
- 1Satzung, Pachtordnung und Kündigungsfrist beim Vorstand anfordern. Kündigungstermine sind oft an das Gartenjahr gebunden, nicht an einen beliebigen Monat.
- 2Schriftlich kündigen, Frist einhalten, Empfang bestätigen lassen.
- 3Beim Vorstand klären, was zurückgebaut werden muss und in welchem Zustand übergeben wird.
- 4Rückbau erledigen, bevor die Wertermittlung ansteht.
- 5Laube und Schuppen ausräumen — persönliche Dinge zuerst, dann sortieren nach Grünschnitt, Restabfall, Metall, Schadstoffen.
- 6Wertermittlung durchführen lassen.
- 7Warten, bis der Verein einen Nachpächter benennt. Das kann dauern, je nach Anlage und Nachfrage.
- 8Übergabe mit Protokoll, Schlüssel abgeben, Ablösesumme abwickeln.
Entsorgung in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis
Bonn hat eine für seine Größe hohe Zahl an Kleingartenanlagen — verteilt über die ganze Stadt, viele davon in Beuel, Dransdorf, Endenich und entlang der Bahntrassen. Für die Entsorgung im Stadtgebiet ist bonnorange zuständig, im Rhein-Sieg-Kreis die RSAG beziehungsweise Ihre Gemeinde. Beide bieten Annahmestellen für Grünschnitt, Bauschutt und Schadstoffe an — mit unterschiedlichen Mengenregelungen und Annahmebedingungen.
Weil sich Gebühren, Mengengrenzen und Öffnungszeiten regelmäßig ändern, prüfen Sie die aktuellen Angaben bitte direkt beim zuständigen Betrieb. Wichtig ist vor allem eines: Fragen Sie vorher, ob teerhaltige Dachpappe und belastetes Altholz angenommen werden und in welcher Form. Damit vor einer verschlossenen Schranke zu stehen, während der Anhänger voll ist, ist ein vermeidbarer Ärger.
Vorab schätzen lassen spart die Überraschung
Bei Lauben liegt der Preis fast nie an der Menge, sondern an Zugang und Material. Schicken Sie uns Fotos von Laube, Dach, Schuppen und dem Weg vom Tor zur Parzelle — dann bekommen Sie einen Festpreis, in dem Dachpappe, Grünschnitt und Handtransport bereits eingerechnet sind. Und falls Asbest im Spiel ist, sagen wir Ihnen vorher, was ein Fachbetrieb übernehmen muss.
Räumung in Bonn anfragen
Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung. Schriftliches Festpreis-Angebot binnen 24 Stunden.