Spezialfälle · 9 Min Lesezeit · Veröffentlicht 7.8.2026
Studenten-WG auflösen in Bonn — wer räumt, wer zahlt, wer haftet
Zum Semesterende sieht man es in Poppelsdorf, der Südstadt und Endenich an jeder zweiten Ecke: Matratzen am Straßenrand, Regale im Hof, jemand trägt ein Sofa zum Transporter. Eine WG aufzulösen wirkt unkompliziert — jeder nimmt seine Sachen und fertig. Bis die Fragen kommen: Wem gehört eigentlich die Küche? Wer zahlt für das Sofa, das schon vor drei Generationen von Mitbewohnern da war? Und warum kommt die Kaution nicht zurück, obwohl doch alle ausgezogen sind? Die Antworten hängen fast vollständig an einer Sache: welche Art von Mietvertrag Sie unterschrieben haben.

Drei WG-Typen, drei völlig verschiedene Rechtslagen
Bevor irgendjemand einen Karton packt, sollte jeder in der WG wissen, welcher Fall vorliegt. Es macht den Unterschied zwischen „ich ziehe aus und bin raus“ und „ich hafte noch ein Jahr für eine Wohnung, in der ich nicht mehr wohne“.
| Vertragstyp | Wer ist Mieter | Wenn eine Person auszieht | Kaution |
|---|---|---|---|
| Gemeinsamer Hauptmietvertrag | alle zusammen als Gesamtschuldner | der Vertrag läuft weiter — Austritt nur mit Zustimmung des Vermieters | eine Kaution für alle, Rückzahlung erst am Ende des ganzen Vertrags |
| Hauptmieter mit Untermietern | nur der Hauptmieter | Untermieter kündigen ihrem Hauptmieter, nicht dem Vermieter | Untermieter haben es mit dem Hauptmieter zu tun, nicht mit dem Eigentümer |
| Einzelmietverträge pro Zimmer | jede Person für sich | sauberer Fall: Zimmer übergeben, fertig | jede Kaution wird einzeln abgerechnet |
In Bonn ist der gemeinsame Hauptmietvertrag der häufigste Fall bei klassischen Studenten-WGs, Einzelmietverträge findet man eher bei möblierten Zimmern und in Wohnheimen. Wenn Sie nicht wissen, welcher Fall bei Ihnen gilt: Der Vertrag sagt es. Stehen alle Namen oben und haben alle unterschrieben, ist es ein gemeinsamer Vertrag.
Gesamtschuldner: warum Ihr Auszug allein nichts beendet
Beim gemeinsamen Hauptmietvertrag sind alle Mieterinnen und Mieter Gesamtschuldner. Das heißt: Der Vermieter kann die volle Miete von einer einzigen Person verlangen, wenn die anderen nicht zahlen. Und es heißt, dass ein Auszug aus der Wohnung rechtlich erst einmal gar nichts bedeutet — Sie bleiben Vertragspartei, bis der Vertrag geändert oder beendet ist.
- •Kündigen kann den gemeinsamen Vertrag in der Regel nur die gesamte Mietergemeinschaft — alle gemeinsam.
- •Wer allein aussteigen will, braucht eine Vertragsänderung: Der Vermieter entlässt die Person aus dem Vertrag und nimmt eine neue auf. Ohne seine Zustimmung geht das nicht.
- •Bis diese Änderung schriftlich vorliegt, haften Sie weiter — für Miete, für Schäden, für Nebenkostennachzahlungen.
- •Eine mündliche Zusage des Vermieters ist im Streitfall wenig wert. Lassen Sie sich die Entlassung aus dem Vertrag schriftlich geben.
- •Auch interne Absprachen in der WG („du übernimmst meinen Anteil“) binden den Vermieter nicht. Sie regeln nur das Verhältnis untereinander.
Der teuerste Fehler beim WG-Auszug
Ausziehen, den Schlüssel den Mitbewohnern geben und annehmen, die Sache sei erledigt. Wenn die WG später die Wohnung verwüstet zurücklässt oder Miete schuldig bleibt, kann der Vermieter sich an jede Person im Vertrag halten — auch an die, die seit einem Jahr weg ist. Ohne schriftliche Entlassung aus dem Vertrag sind Sie noch drin.
Das Möbel-Erbe der Vormieter
In fast jeder länger bestehenden WG steht Inventar, das niemand gekauft hat, der noch dort wohnt. Der Küchentisch war schon da. Das Sofa hat jemand hinterlassen, der 2019 ausgezogen ist. Im Keller steht ein Regal, das seit drei Generationen von Mitbewohnern mitgeschleppt wird. Beim Auflösen wird daraus ein Problem, weil sich niemand zuständig fühlt — und der Vermieter am Ende eine besenreine Wohnung erwartet.
- •Rechtlich gilt: Wer die Sachen zurückgelassen hat, hat sie meist stillschweigend aufgegeben. Praktisch heißt das, dass die verbliebene WG sie loswerden muss.
- •Prüfen Sie, was laut Mietvertrag zur Wohnung gehört. Eine Einbauküche, die der Vermieter gestellt hat, bleibt drin — die auszubauen wäre ein echter Schaden.
- •Alles, was nicht im Übergabeprotokoll bei Einzug stand, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihr Problem, nicht seines.
- •Klären Sie das früh in der Gruppe: Wer nimmt was mit, was wird verkauft, was muss weg? Diese Diskussion in der letzten Woche zu führen, geht regelmäßig schief.
- •Wenn ehemalige Mitbewohner erreichbar sind, fragen Sie kurz nach. Manchmal will jemand die Sachen tatsächlich noch haben.
Die Ablöse-Falle beim Nachmieter
Der übliche Weg in Bonn: Die WG sucht selbst eine Nachfolge für das freie Zimmer und lässt sich Möbel ablösen. Das ist völlig legitim, solange es um tatsächliche Gegenstände zu einem realistischen Preis geht. Problematisch wird es, wenn die Ablöse in Wahrheit für das Zimmer selbst verlangt wird — eine überhöhte Summe für einen alten Schrank, damit jemand einziehen darf.
- •Machen Sie eine Liste mit dem, was abgelöst wird, und einem nachvollziehbaren Preis pro Stück. Beide Seiten unterschreiben — das schützt alle.
- •Seien Sie ehrlich beim Zustand. Eine durchgelegene Matratze ist kein Ablöseposten.
- •Wer einzieht, sollte prüfen, ob die Möbel überhaupt bleiben dürfen und ob sie zur Wohnung oder zu einer Person gehören.
- •Und für die Ausziehenden: Was Sie ablösen lassen, müssen Sie nicht entsorgen. Das ist oft der größere Gewinn als die Ablösesumme selbst.
Was mit dem gemeinsam gekauften Kram passiert
Waschmaschine, Sofa, Kaffeemaschine, das Bücherregal aus dem ersten Semester — vieles wurde geteilt bezahlt und gehört damit allen gemeinsam. Beim Auflösen ist das eine der häufigsten Streitquellen, und sie lässt sich mit einer halben Stunde vorher fast vollständig vermeiden.
- 1Liste machen: Was wurde gemeinsam gekauft, was gehört einzelnen Personen?
- 2Für gemeinsame Sachen entscheiden: Übernimmt eine Person und zahlt den anderen ihren Anteil zum heutigen Wert aus — oder wird verkauft und der Erlös geteilt?
- 3Zeitwert ansetzen, nicht Neupreis. Eine vier Jahre alte Waschmaschine ist kein halber Neupreis mehr.
- 4Was niemand will und was sich nicht verkaufen lässt, kommt auf die Entsorgungsliste — und die Kosten teilen sich genauso wie der Kauf.
- 5Alles aufschreiben und einmal gemeinsam durchgehen. Nach dem Auszug ist es schwer, jemanden noch zu erreichen.
Kaution: warum das Geld so spät kommt
Beim gemeinsamen Mietvertrag gibt es eine Kaution für die ganze Wohnung — nicht eine pro Person. Der Vermieter zahlt sie nach Vertragsende zurück, und er darf einen Teil einbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung für den letzten Zeitraum vorliegt. Das kann Monate dauern, in Einzelfällen über ein Jahr.
- •Wenn eine Person früher auszieht, zahlt der Vermieter ihr in der Regel nichts aus. Der Ausgleich läuft intern in der WG — die verbleibenden oder die neue Person zahlen den Anteil.
- •Regeln Sie das schriftlich, auch unter Freunden. Ein formloser Zettel mit Datum und Unterschriften reicht.
- •Machen Sie beim Auszug Fotos von jedem Raum, auch wenn Sie nicht die Letzte oder der Letzte sind. Wenn später über Schäden gestritten wird, ist das Ihr einziger Beleg.
- •Ein Übergabeprotokoll bei Einzug ist Gold wert. Wenn es keines gibt, ist beim Auszug schwer zu belegen, was schon vorher kaputt war.
Kleine Mengen clever loswerden — statt Container
Der Vorteil einer WG-Auflösung gegenüber einer echten Haushaltsauflösung: Es ist meistens gar nicht so viel. Ein Zimmer voll Möbel, ein Kellerabteil, ein bisschen Küchenkram. Für solche Mengen ist ein Container fast immer überdimensioniert und zu teuer.
- •Verschenken funktioniert bei Studentenmöbeln erstaunlich gut — besonders zum Semesterstart, wenn die nächste Generation Zimmer bezieht. Was in Poppelsdorf am Semesteranfang an die Straße gestellt wird, ist oft binnen Stunden weg.
- •Verschenke- und Kleinanzeigen-Gruppen für Bonn und die einzelnen Stadtteile sind der schnellste Weg für Regale, Schreibtische und Küchengeräte.
- •Bücher und Fachliteratur: Fachschaften, Antiquariate und die Bücherschränke in der Stadt nehmen einiges auf.
- •Kleidung und Hausrat gehen an soziale Einrichtungen — vorher anrufen, was gebraucht wird.
- •Sperrmüll bei bonnorange anmelden für das, was wirklich nur noch Abfall ist. Termine sind zum Semesterende knapp, also früh anmelden.
- •Matratzen sind der Problemfall: kaum zu verschenken, von Spendenstellen fast nie angenommen. Die gehen in aller Regel als Sperrmüll weg.
- •Elektrogeräte laufen getrennt — Kühlschrank und Mikrowelle gehören nicht in den normalen Sperrmüll.
Die Rechnung, die sich meistens lohnt
Bevor Sie zu dritt einen Transporter mieten, an einem Samstag im Stau zum Wertstoffhof stehen und abends feststellen, dass noch ein Rest übrig ist: Rechnen Sie einmal ehrlich. Fahrzeugmiete, Sprit, Kaution, ein verlorener Tag und drei Leute, die tragen — gegen einen Festpreis, bei dem jemand kommt, trägt und alles mitnimmt. Bei einem einzelnen Zimmer gewinnt oft die Eigenregie, ab einer kompletten Wohnung selten.
Semesterende in Bonn: der Termin-Engpass
Bonn ist eine Universitätsstadt mit entsprechend getakteten Umzugswellen. Rund um Semesterende und Semesterstart konzentriert sich alles auf wenige Wochen — und das merkt man an jeder Stelle der Kette.
- •Transporter sind zu diesen Terminen früh ausgebucht, besonders an Wochenenden und zum Monatswechsel.
- •Sperrmülltermine haben längere Wartezeiten als sonst. Wer erst in der Auszugswoche anmeldet, bekommt den Termin nach dem Übergabetag.
- •Halteverbotszonen brauchen Vorlauf. In der Südstadt, in Poppelsdorf und in der Altstadt bekommen Sie ohne freigehaltene Fläche kein Fahrzeug in Türnähe.
- •Altbau ohne Aufzug ist in genau diesen Vierteln die Regel. Vierter Stock ohne Lift verändert jede Zeitplanung.
- •Für Wohnheimzimmer gelten eigene Regeln des jeweiligen Trägers — Übergabetermine, Zustand, Fristen. Die stehen in Ihrem Vertrag beziehungsweise der Hausordnung, nicht im allgemeinen Mietrecht.
Die Übergabe: was besenrein wirklich heißt
„Besenrein“ bedeutet: leer, gefegt, grober Schmutz entfernt. Es bedeutet nicht Grundreinigung, und es bedeutet auch nicht renoviert — ob Schönheitsreparaturen fällig sind, hängt vom Mietvertrag und dessen Wirksamkeit ab. Was der Vermieter aber in jedem Fall erwarten darf, ist eine vollständig geräumte Wohnung.
- 1Alle Räume leer, auch Keller, Speicher und ein eventueller Fahrradkeller. Der vergessene Kellerraum ist der Klassiker bei WG-Übergaben.
- 2Dübel raus und Löcher schließen, soweit üblich — das steht meist im Vertrag.
- 3Alle Schlüssel zusammen: Wohnung, Haustür, Keller, Briefkasten. Auch die Zweitschlüssel ehemaliger Mitbewohner. Fehlt einer, kann der Vermieter im Zweifel eine neue Schließanlage verlangen, und das wird teuer.
- 4Zählerstände ablesen und fotografieren.
- 5Übergabeprotokoll gemeinsam ausfüllen und unterschreiben, jede Seite bekommt eine Kopie.
- 6Fotos von allen Räumen im leeren Zustand, mit Datum.
Wenn es Streit gibt
Bei Konflikten über Kaution, Schäden oder Schönheitsreparaturen ist der Mieterverein die naheliegende Anlaufstelle — eine Mitgliedschaft lohnt sich oft schon im ersten Streitfall. Studierende bekommen außerdem über die Rechtsberatung der Hochschule beziehungsweise des Studierendenwerks eine erste Einordnung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wenn am Ende doch mehr übrig bleibt als gedacht
Manchmal steht nach dem Auszugswochenende noch ein halbes Zimmer da — die Möbel der Vormieter, der volle Keller, drei Matratzen. Schicken Sie uns Fotos, Sie bekommen kostenlos einen Festpreis, und wir räumen es an einem Termin. Gerade wenn die Übergabe schon terminiert ist, ist das oft die Lösung, die Ihnen die Kaution rettet.
Räumung in Bonn anfragen
Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung. Schriftliches Festpreis-Angebot binnen 24 Stunden.